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Schulgeld und Förderung

Schulgeld

Der Träger der Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe, die bfz gGmbH, nimmt seit dem Schuljahr 2013/14 die Möglichkeit der Finanzierung durch das Bildungsfinanzierungsgesetz des Landes Bayern wahr. Dadurch wird kein Schulgeld mehr erhoben. Folgende Kosten sind von dem/der Schüler/In einmalig zu zahlen.

Fachschule für Heilerziehungspflege:

Eine Aufnahmegebühr in Höhe von € 40,00 und eine Abschlussprüfungsgebühr in Höhe von € 300,00. Ein Betrag für Lernmittel, für Verbrauchsmaterial und Kopierkosten in Höhe von insgesamt € 160,00.

Fachschule für Heilerziehungspflegehilfe:

Eine Aufnahmegebühr in Höhe von € 40,00 und eine Abschlussprüfungsgebühr in Höhe von € 140,00 Ein Betrag für Lernmittel, für Verbrauchsmaterial und Kopierkosten in Höhe von insgesamt € 80,00.

Förderung

Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder durch einen Bildungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit, die Übernahme der Kosten für eine Umschulung durch den Rentenversicherer, die Berufsgenossenschaft etc..

Daneben können auch Arbeitgeber eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz erhalten, um ihre Mitarbeiter*innen weiterqualifizieren zu können.

 

Bei Fragen zu diesen Themen können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.

Wir beraten Sie gerne!

Informationen

aus dem Kultusministerium und zu wichtigen Förderungen

Informationen aus dem Kultusministerium und einen Überblick an Förderungsmöglichkeiten für Ihre schulische Ausbildung finden Sie auf unserer Seite Infos.